1285. Februar 18. Neisse. dom. Remin. Herzog Heinrich schickt ein Mandat hierher, welches vor dem durch Glockenklang zusammenberufenen Volke verlesen wird, Niemand solle wagen, die Minoriten zu beleidigen, sondern Jeglicher ihnen Almosen geben, auch nur bei ihnen die Messe hören. An demselben Tage proklamirt Graf Pelcho das herzogl. Verbot, einen von der Dienerschaft oder der Geistlichkeit des Bischofs in die Stadt zu lassen oder einem Solchen Etwas zu verkaufen, bei Leibes- und Lebensstrafe. Angef. in dem Briefe vom 28. Febr. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |